
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Internet PoP Hannover GmbH und Kunden.
1.2 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmen. Die Internet PoP Hannover GmbH liefern nur an natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Firmensitz der Internet PoP Hannover GmbH ist: Vahrenwalder Straße 205, 30165 Hannover, Deutschland.
2. Vertragsabschluss/Bestellvorgang
2.1 Die Angebote der Internet PoP Hannover GmbH sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Die Internet PoP Hannover GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Internet PoP Hannover GmbH anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Erbringung der Leistung erklärt werden. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, wird die Internet PoP Hannover GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3. Leistungen der Internet PoP Hannover GmbH
3.1 Der von der Internet PoP Hannover GmbH im Rahmen des Vertrages zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus den Vertragskonditionen und dem Auftragsformular. Die angegebenen Verfügbarkeiten beziehen sich auf das Jahresmittel pro Kalenderjahr.
3.2 Wenn die Internet PoP Hannover GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die Internet PoP Hannover GmbH oder deren Zulieferer betreffen, gehindert wird und die die Internet PoP Hannover GmbH auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit.
3.3 Die vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeitszeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller relevanten Verpflichtungen des Kunden.
3.4 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege sowie Hardware- oder Software-Erweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter benötigt, gelten diese als Vorleistungen. Die Verpflichtung der Internet PoP Hannover GmbH zur Leistung gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Die Internet PoP Hannover GmbH wird dem Kunden hierzu ihre Anforderungen mitteilen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
| - | den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen der Internet PoP Hannover GmbH die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen; |
| - | neue Anwendungen oder Veränderungen in bestehenden Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung der Internet PoP Hannover GmbH einzuführen. |
5. Verantwortlichkeit für Inhalte
5.1 Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte speichert und/oder in das Internet sowie andere Datennetze einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes nationales oder internationales Recht oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde sichert insbesondere zu, dass er den vertragsgegenständlichen Speicherplatz nicht zur Speicherung oder Verbreitung obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwenden wird. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Marken-, Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich.
Die Internet PoP Hannover GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, falls der Inhalt der Seiten gegen geltendes Recht verstößt, Dritte negativ darstellt oder öffentlichen Anstoß erregt (Pornographie etc.).
Es besteht von Seiten der Internet PoP Hannover GmbH keine Prüfungspflicht der Seiten des Kunden.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Internet PoP Hannover GmbH von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst die Verpflichtung, die Internet PoP Hannover GmbH von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichtskosten und außergerichtliche und gerichtliche Anwaltskosten) freizustellen.
5.3 Soweit die Internet PoP Hannover GmbH dem Kunden den Zugang zur Nutzung des Internets vermittelt, unterliegen die übermittelten Inhalte keiner überprüfung durch die Internet PoP Hannover GmbH, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadenstiftende Software (z. B. Viren) enthalten.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet ein Impressum für jeden zugänglich zu machen. Die Internet PoP Hannover GmbH behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden zu sperren, falls dieser Programme auf seinem virtuellen Server installiert, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen können. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail über e-Mail Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den e-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein.
6. Sperrung von Inhalten, vertragswidriges Verhalten
6.1 Die Internet PoP Hannover GmbH ist berechtigt, die Nutzung der vertraglichen Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder für sonstige Gesetzesverstöße vorliegt, beispielsweise aufgrund einer Abmahnung des vermeintlichen Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, dass die Abmahnung offensichtlich unbegründet ist.
6.2 Die Sperrung ist, soweit technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlichen rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlichen rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder die Internet PoP Hannover GmbH die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
6.3 Weigert sich der Kunde trotz entsprechender Abmahnung, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen, ist die Internet PoP Hannover GmbH berechtigt, dass Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
6.4 Im Falle einer fristlosen Kündigung wegen rechtswidriger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen, ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen.
6.5 Bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten kann die Internet PoP Hannover GmbH den Kunden abmahnen. Unterlässt der Kunde die Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten nicht oder werden diese wiederholt, ist die Internet PoP Hannover GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt.
7. Domain-Namen
7.1 Soweit im Leistungsumfang der Internet PoP Hannover GmbH die Registrierung von Domain-Namen enthalten ist, wird die Internet PoP Hannover GmbH gegenüber der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG oder anderen internationalen Registrierungsstellen (nachfolgend "Verwaltungsstellen" genannt) lediglich als Vermittler tätig.
7.2 Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, auf die auf den Homepages der Verwaltungsstellen zugegriffen werden kann. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der Internet PoP Hannover GmbH lässt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden unter der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt.
7.3 Während der Laufzeit des zwischen der Internet PoP Hannover GmbH und dem Kunden bezüglich der Domain-Namen abgeschlossenen Vertrages sind die Entgelte für die Registrierungsleistung der Verwaltungsstellen in den von der Internet PoP Hannover GmbH in Rechnung gestellten Preisen enthalten und werden von der Internet PoP Hannover GmbH an die Verwaltungsstellen entrichtet.
8. Vergütung, Zurückbehaltungsrecht
8.1 Der monatlichen Zahlungen nebst Umsatzsteuer sind im Voraus jeweils am 1. Werktag des Monats fällig und zu zahlen.
8.2 Nach Ablauf von einem Jahr kann die Internet PoP Hannover GmbH das Entgelt der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung des Entgelts mehr als 10%, kann der Kunde das Vertragsverhältnis kündigen.
8.3 Die Internet PoP Hannover GmbH ist bei der Erbringung von Telekommunikationsleistungen berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn sich der Kunde mit einem Betrag von mindestens €75,00 in Zahlungsverzug befindet und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder einer der Gründe des § 19 Abs. 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) gegeben ist. Die Sperre wird dem Kunden außer in den Fällen des § 19 Abs. 2 TKV mit einer Frist von zwei Wochen unter gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor ordentlichen Gerichten schriftlich angekündigt. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, den monatlichen Basispreis zu zahlen.
8.4 Die Internet PoP Hannover GmbH ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung des Entgelts mehr als einen Monat in Verzug gerät. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
8.5 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Internet PoP Hannover GmbH vorbehalten.
8.6 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Internet PoP Hannover GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Internet PoP Hannover GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von der Internet PoP Hannover GmbH gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen der Internet PoP Hannover GmbH gegen den Kunde oder gegen denjenigen, der die Ware angenommen hat, auch die bedingt bestehenden, erfüllt sind. Dies gilt darüber hinaus auch für künftig entstehende Forderungen.
9.2 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist die Internet PoP Hannover GmbH berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche. Kommt der Kunde oder derjenige, der die die Ware angenommen hat, diesem Verlangen nicht unverzüglich nach, ist die Internet PoP Hannover GmbH oder von der Internet PoP Hannover GmbH bevollmächtigte Personen berechtigt, die Räume des Kunden zu betreten, um der Internet PoP Hannover GmbH den unmittelbaren Besitz der Vorbehaltsware zu verschaffen. Dabei hat der Kunde Auskunft über den Verbleib der Ware zu geben und, soweit erforderlich, Einsicht in seine darüber geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren.
10. Pfandrechte
10.1 Mit Einbringen von im Eigentum des Kunden stehenden Sachen in die Räume der Internet PoP Hannover GmbH oder wenn er an von ihm eingebrachten Sachen Eigentum erwirbt, entsteht zugunsten der Internet PoP Hannover GmbH ein Pfandrecht. Das Pfandrecht erlischt durch vollständige Befriedigung der Forderungen aus diesem Vertrag bei Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10.2 Hat der Kunde ein sonstiges Recht an einer Sache, die in die Räume der Internet PoP Hannover GmbH eingebracht wird, insbesondere ein Anwartschaftsrecht, so tritt er dieses zur Sicherung bereits jetzt an die Internet PoP Hannover GmbH ab.
11. Nutzungsüberlassung an Dritte
11.1 Der Kunde darf die von der Internet PoP Hannover GmbH zu erbringende Leistungen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Internet PoP Hannover GmbH weitergeben, insbesondere weiterverkaufen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß § 15 ff. Aktiengesetz (AktG).
11.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Internet PoP Hannover GmbH auf Dritte übertragen.
12. Gewährleistung
12.1 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung und den Gewährleistungsfristen.
12.2 Der Kunde muss der Internet PoP Hannover GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung oder Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
12.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware oder Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Internet PoP Hannover GmbH den Mangel gemäß Ziffer 12.2 nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
12.4 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die Internet PoP Hannover GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
13. Haftung
13.1 Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
13.2 Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13.3 Die Internet PoP Hannover GmbH haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden - mit Ausnahme der Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes - der Höhe nach begrenzt bis zu 12.782,30 € je Kunde, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10.225.837,62 € je schadenverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, die Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
14. Mindestlaufzeit, Kündigung
14.1 Der Vertrag wird - soweit nichts anderes vereinbart wurde - für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende.
Die geleisteten Zahlungen für Domainregistrierungen für 12 Monate können bei Kündigung nicht erstattet werden. Domains müssen 6 Wochen vor Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.
14.2 Die Internet PoP Hannover GmbH kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Kunde sich mit den monatlichen vertraglich vereinbarten Zahlungen in Verzug befindet, und zwar entweder für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine jeweils mit einem vollen Zahlungsbetrag oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag, der den Zahlungsbetrag für zwei Monate erreicht.
15. Support
15.1 Soweit im Vertrag keine andere Regelung enthalten ist, erhält der Kunde pro Quartal maximal 10 Stunden kostenfreien Support.
15.2 Ist in den Leistungen ein kostenloser e-Mail- und Telefon-Support enthalten, so beschränkt sich dieser ausschließlich auf die laut Produktspezifikation enthaltenen Leistungen. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, die nicht im Support für die Produkte enthalten sind, so werden diese gesondert nach Aufwand berechnet.
15.3 Soweit die Internet PoP Hannover GmbH unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringen, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
16. Bonitätsprüfung
Die Internet PoP Hannover GmbH arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Die Internet PoP Hannover GmbH benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden und bei ihnen können Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Internet PoP Hannover GmbH kann den Unternehmen auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hannover. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980) ist ausgeschlossen.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.